Ziel der AEHA ist, für Patienten und Therapeuten die volle Auswahl homöopathischer Arzneimittel in hoher Qualität zu erhalten. Die zur freien Therapieausübung erforderliche Vielfalt homöopathischer Arzneien ist (unabhängig von Fragen der Kostenerstattung) durch nicht sachgerechte Anforderungen an die Marktzulassung in bestimmten Bereichen stark gefährdet. Im Einzelnen fordern wir:
- Vereinfachte Marktzulassung hoher Potenzstufen ab C12 durch ein sog. Benachrichtigungsverfahren, bei allen Ausgangsstoffen.
- Sicherstellung einer hohen Herstellungsqualität entsprechend der geprüften Originalsubstanzen (AHEA-Eingabe zum Homöopathischen Arzneibuch HAB von 2007).
- Einfache und sachgerechte Erlaubnis homöopathischer Arzneimittelprüfungen als Selbstversuch.
Diese Forderungen richten sich an Politik und Behörden. Von den Herstellern fordern wir hingegen:(a) Transparenz, (b) Optimierung der Arzneiqualität, soweit der gesetzliche Rahmen dies bereits zulässt, auch im Sinne der bekannten Anwendereingabe zum HAB, und (c) Selbstbeschränkung bei der Propagierung von Selbstbehandlung auf hierfür sinnvolle Indikationen.